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Girokonto für Jedermann

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Das Thema Girokonto für Jedermann ist bei Weitem nicht neu. Hierüber wird in Deutschland schon seit mehr als 20 Jahren diskutiert und gestritten. Noch immer gibt es viele Bürger, die erhebliche Probleme haben, ein Girokonto zu bekommen, in der Regel, weil sie Schulden und damit eine negative SCHUFA-Auskunft haben. Es gibt auch noch immer Personen, die gar kein Konto haben, z.T. weil sie es einfach nirgendwo bekommen, z.T. weil sie durch viele Absagen so frustriert sind, dass sie es gar nicht erst mehr versuchen.

Der Zentrale Kreditausschuss, ein Organ der Spitzenverbände der Kreditwirtschaft, hat im Jahre 1995 eine Empfehlung zur Einrichtung eines solchen Kontos für Jedermann abgegeben. Dies ist jedoch nichts als eine Absichtserklärung, auf die man sich als potentieller Kunde zwar berufen, damit aber nichts einfordern kann. Eine Ausnahme bilden jedoch die Sparkassen, welche eine andere Rechtsstellung besitzen und die vielerorts zusätzlich auch weitreichende Selbstverpflichtungen, zur Einrichtung eines solchen Kontos abgegeben haben. Dabei wird oftmals der Name „Bürgerkonto“ verwandt.

Eine neue Dimension erlangt dieses Thema jetzt aufgrund der Verabschiedung eines Gesetzes durch das EU-Parlament. Danach wird, eine Zustimmung der EU-Regierungen vorausgesetzt, im Jahr 2016 ein Gesetz in Kraft treten, welches einen solchen Rechtsanspruch auf ein Girokonto normiert. Dies dürfte für viele Betroffene einen Hoffnungsschimmer bedeuten, zumindest in Zukunft wieder ein Konto bekommen zu können. Hintergrund der Gesetzesinitiative sind Zahlen, wonach 58 Millionen EU-Bürger kein eigenes Konto haben sollen und 2,5 Millionen Anträge auf Einrichtung eines Girkontos zurückgewiesen worden wären. Dies sind eindrucksvolle Zahlen und es bleibt zu hoffen, dass sich dies demnächst zum Positiven wenden wird!

 

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