Ihr vertrauenswürdiger Partner für das Rottal und das Passauer Land.

Kanzlei

Nach jahrelanger Tätigkeit für verschiedene soziale Organisationen und andere Arbeitgeber, habe ich mich entschlossen, mich selbständig zu machen, um meinen Mandanten, deren Wünschen und Anliegen ich mich in besonderem Maße verpflichtet fühle, in der Form helfen zu können, die ich für richtig und angemessen erachte.

Ziel meiner Beratung ist es, vorhandene Schwierigkeiten zu analysieren und gemeinsam mit meinen Mandanten Strategien zu erarbeiten, um eine für diese Personen sinnvolle Lösung der vorhandenen Probleme zu erreichen.

Es ist mir dabei ein besonderes Anliegen, Streitigkeiten nicht unnötig zu provozieren oder auszuweiten, sondern möglichst auf eine einvernehmliche Regelung hinzuwirken. Zu diesem Zweck biete ich ihnen auch die Möglichkeit einer Mediation an. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, stehe ich selbstverständlich mit ganzer Kraft an ihrer Seite, um ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.

Die Einreichung einer Klage ist dabei jedoch nicht immer der geeignete Weg. Der Ablauf eines Gerichtsverfahrens ist leider nicht plan- und voraussehbar. Zu viele Faktoren und Personen haben Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens. Deshalb will es wohl überlegt sein, ob man diesen Weg beschreitet. Manchmal ist die jedoch unumgänglich, wenn man zu seinem Recht gelangen möchte.

Da es nicht mein Ziel ist, überflüssige Kosten entstehen zu lassen, werde ich versuchen, Sie in bestmöglicher Form zu der Frage zu beraten, ob eine Klageeinreichung erfolgversprechend ist oder ob nicht andere Verhaltensweisen, bzw. Strategien in ihrer konkreten Situation besser geeignet erscheinen.

Es wird stets mein Bestreben sein, hierbei in höchstmöglichem Maße auf Sie einzugehen und ihnen nicht nur das Gefühl zu geben, in meiner Kanzlei gut aufgehoben zu sein, sondern auch eine für ihr Anliegen maßgeschneiderte Problemlösung auszuarbeiten. Dabei biete ich ihnen grundsätzlich sowohl die Möglichkeit des Abschlusses einer individuellen Vergütungsvereinbarung, als auch eine Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) an.

Als besonderen Service bieten wir auch Übersetzungen für russisch sprechende Mandanten an.

Sollten Sie nicht mobil sein und dringend eine anwaltliche Beratung benötigen, bin ich auch gerne dazu bereit, Sie in ihrer häuslichen Umgebung zu besuchen und dort zu beraten, sofern ihr Wohnort nicht allzu weit vom Kanzleisitz entfernt ist. Bitte sprechen Sie mich auf diese Möglichkeit an.