Vorsicht beim sog. Pkw.-Restwertleasing!
Der achte Zivilsenat des BGH hat am 28.05.2014 entschieden, dass Vereinbarungen in sog. Restwertleasing-Verträgen von Autos, nach denen der Leasingnehmer am Ende des Vertrages eine von vornherein festgelegte Restzahlung zu leisten hat, nicht zu beanstanden seien. (BGH VIII ZR 179/13) Es handele sich dabei zwar grundsätzlich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne der §§ 305 […]