Keine automatische Haftung für Folgen der Internetnutzung durch fremde Personen
Der BGH hat am 12.05.2016 entschieden, dass der Hauptnutzer (Mieter der Wohnung; Hauseigentümer) eines Computers nicht automatisch dafür haftet, wenn einem Dritten durch die Internetnutzung von diesem Computer ein Schaden entsteht. Dabei geht es um die Haftung für die illegale Nutzung von Tauschbörsen für Musik oder Filme, bzw. für das Präsentieren dieser Medien auf solchen […]