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Author Archives: Andreas Flöhr

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01. Juli 2015

Ich möchte Sie darüber informieren, dass seit dem 01. Juli 2015 in Deutschland neue Pfändungsfreigrenzen gültig sind. Dies ist sowohl für von einer Pfändung betroffene Schuldner, als auch für Gläubiger, die versuchen, eine ihnen zustehende Forderung zwangsweise beizutreiben, interessant. Nach der neuen Pfändungstabelle ergibt sich ein pfändbarer Betrag erstmals ab einem Nettoeinkommen von 1.080,- Euro. […]

Angemessenheitskriterien der Unterkunftskosten im Landkreis Rottal-Inn vermutlich rechtswidrig

Einen großen Erfolg konnte die Anwaltskanzlei Dr. Flöhr vor kurzem beim Sozialgericht Landshut (Az.: S 7 AS 587/14 ER; S SO 73/14 ER) in zwei parallel verlaufenden Eilverfahren erzielen. Dabei ging es darum, dass das Jobcenter Rottal-Inn und das Landratsamt Rottal-Inn einem Ehepaar, welches dringend umziehen musste, weil die derzeitigen Wohnkosten unbestritten zu hoch waren […]

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