Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01. Juli 2015
Ich möchte Sie darüber informieren, dass seit dem 01. Juli 2015 in Deutschland neue Pfändungsfreigrenzen gültig sind. Dies ist sowohl für von einer Pfändung betroffene Schuldner, als auch für Gläubiger, die versuchen, eine ihnen zustehende Forderung zwangsweise beizutreiben, interessant. Nach der neuen Pfändungstabelle ergibt sich ein pfändbarer Betrag erstmals ab einem Nettoeinkommen von 1.080,- Euro. […]